| Rechtliche Fragen -> Vertragskosten und Steuern |
![]() Grundsteuer wird nur einmalig beim Besitzwechsel bezahlt. Der Erwerber unterliegt dabei dem griechischen Einkommensteuergesetz. Wenn Sie sich zum Bau entschließen, beachten Sie, daß Bausteuern, Baugenehmigungskosten und Sozialversicherung für Arbeiter (IKA) zu entrichten sind. Die im Vertrag festgelegten Kosten schließen diese sowie Abgaben wie z.B. Mehrwertsteuer ein.
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